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PSA Verordnung

 

Die europäische Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist bereits seit dem 21. April 2018 alleingültig in Kraft.

 

Das Thema ist trotzdem noch hoch aktuell, da die neue Verordnung verbindlich anzuwenden ist.

 

Ihre Fragen werden hier beantwortet:

Aktueller Tipp

 

IMMER EIN WACHSAMES AUGE – Schutzbrillen im Blick

 

Ganz gleich, ob es aggressive chemische Substanzen oder Fremdkörper sind, die das Auge treffen und im schlimmsten Fall verletzen können: So sensibel die Hornhaut auf Einflüsse von außen reagiert, so gut muss das empfindliche Sinnes-organ bei der Arbeit geschützt werden.

Wie das genau zu geschehen hat, regelt unter anderem die europäische Norm EN 166. Auch die Vorschriften der Berufsgenossenschaft lassen in diesem Punkt keine Fragen offen:
Ist es nicht auszuschließen, dass die Versicherten Unfall oder Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, hat der Unternehmer persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Dazu gehört auch Augen- oder Gesichtsschutz. Etwa, wenn Gefahr durch wegfliegende Teile, Verspritzen von Flüssigkeiten oder gefährliche Strahlung droht.

Leicht zu verletzen, gut zu schützen: Was dem Auge am Arbeitsplatz droht.

  • Mechanische Gefahren: Staub, Stöße, feste Partikel
  • Thermische Gefahren: heiße Flüssigkeiten, Spritzer von Geschmolzenem, Flammen
  • Chemische oder biologische Gefahren: Säurespritzer, Lösungen, Laugen, infiziertes Blut
  • Gefahren durch Licht: ultraviolette, infrarote und sichtbare Strahlung (Licht), Laser
  • Gefahren durch Elektrizität: direkter Kontakt, Lichtbögen, durch Kurzschluss


Die europäische Norm bezieht sich auf die Schutzgläser beziehungsweise Sichtscheiben. Bei Sichtscheiben wird zwischen Sicherheits-Sichtscheiben und Sichtscheiben mit Filterwirkung unterschieden. So bestehen Schutzbrillen aus dem Brillenkörper und den Sichtscheiben nach DIN EN 166.